Gebrauchte Wohnmobile kaufen

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Wir sind Ihr Partner, wenn Sie ein gebrauchtes Wohnmobil kaufen oder verkaufen wollen.

Bitte beachten!

Die hier gezeigten Fahrzeuge und Daten sind kein Angebot im juristischen Sinn. Für den Abschluss eines Vertrages wenden Sie sich bitte direkt an die angegebene Partnerstation und den Ansprechpartner. Irrtümer vorbehalten.

📌 Schadenfall & Gewährleistung

WAS ZU BEACHTEN IST!!

WAS IST IM SCHADENFALL ZU TUN?

Als Plattformbetreiber von gebrauchtewohnmobilekaufen.de bieten wir unseren Partnern die Möglichkeit, ihre gebrauchten Wohnmobile über unser Portal gebrauchtewohnmobilekaufen.de anzubieten und zu verkaufen. Alle Fragen, insbesondere Rechte und Pflichten zur Gewährleistung der angebotenen Wohnmobile sind mit den jeweiligen Anbietern / Händlern zu klären.

Was heißt Gewährleistung, welchen Umfang haben die Leistungen und wie müssen Sie sich als Kunde verhalten, um diese Gewährleistung in Anspruch nehmen zu können? Um Ihnen eine reibungslose Regulierung eines Gewährleistungsfalls bieten zu können, müssen folgende Punkte beachtet werden.

Mängel oder Defekte

Bei auftretenden Mängeln oder Defekten muss immer beim Händler reklamiert werden!

Der Umfang der Gewährleistung beinhaltet in der Regel das gesamte Wohnmobil. Ausgenommen hiervon sind lediglich Verschleißteile und Zubehör.

Schaden unverzüglich melden!

MELDEN SIE UNS SOFORT DEN SCHADEN!

Setzen Sie sich umgehend mit dem Händler in Verbindung, wenn Ihnen ein Mangel oder ein Defekt auffallen sollte oder ein Schaden auftritt. Nutzen Sie dazu das Online-Formular und schildern Sie das Problem. Die Händler werden das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen.

Jegliche Reparatur, die Sie ohne Rücksprache, erfolgt ausschließlich auf Ihre Rechnung.

Gewährleistung

Eine Gewährleistung ist in Deutschland gesetzlich vorgegeben und geregelt. Der Verkäufer oder Händler kann weder die Dauer bestimmen, noch kann er festlegen, was die Gewährleistung beinhaltet. Eine Gewährleistung ist für die Dauer von 24 Monaten gesetzlich vorgeschrieben. Sie geht nicht vom Hersteller aus, sondern besteht immer zwischen Händler und Kunden. Bei gebrauchten Produkten kann die Gewährleistung auf 12 Monate verringert werden, wenn dies im Kaufvertrag festgehalten wird.

Sollte innerhalb der ersten 6 Monate ein Schaden auftreten, liegt die Beweislast beim Händler. Das bedeutet, dass er nachweisen muss, dass der Mangel oder Defekt bei der Auslieferung (Gefahrenübergang) nicht vorhanden war. Ab dem siebten Monat muss jedoch der Kunde dem Händler beweisen, dass der Mangel schon von Anfang an bestanden hat.

Sie haben eine Frage? Schreiben Sie uns.

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