Allgemeine Geschäfts Bedingungen

gebrauchtewohnmobilekaufen.de

AGB – Öffentlicher Bereich

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Öffentlichen Bereichs des „GebrauchteWohnmobilekaufen.de“-Dienstes (im Folgenden AGB-GWK-ÖB), ein Service der Deutscher Caravan Verband GmbH (im Folgenden D.C.V.), Keßlerstraße 27, 07745 Jena.

Diese AGB gelten ab dem 01.10.2022

  • 1 Allgemeines
  1. D.C.V. betreibt über das Internet die Plattform „GebrauchteWohnmobilekaufen.de“ (GWK). Auf dieser stellt D.C.V. Fahrzeuge von Partnern der verschiedenen Vermietungsstationen ein.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-GWK-ÖB) gelten ausschließlich zwischen D.C.V. und den Seitenbesuchern sowie den Teilnehmern (D.C.V. Partnern) der Seite. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen eines Teilnehmers haben keine Geltung.
  3. C.V. stellt lediglich die technischen Voraussetzungen zur Übermittlung von Informationen (Inseraten) zur Verfügung. Auf den Inhalt der Inserate nimmt D.C.V. keinen Einfluss. Insbesondere ist D.C.V. nicht selbst Anbieter der eingestellten Kraftfahrzeuge.
  4. C.V. ist in die Beziehung zwischen Anbieter, Inserent und Kaufinteressent oder Käufer weder als Vermittler noch als Partei oder als Vertreter einer Partei eingebunden.
  5. Verträge, die infolge eines über den D.C.V. Dienst geschalteten Inserats angebahnt wurden, werden ohne Beteiligung von D.C.V. abgeschlossen und erfüllt.
  • 2 Leistungsbeschreibung
  1. Die von D.C.V. erbrachte Leistung besteht darin, seinen interessierten Partnern die „GWK“ Plattform zur Verfügung zu stellen. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung. Ein Anspruch besteht darauf nicht. Darstellung und Funktionsumfang können sich je nach Zugangsart – beispielsweise auf der Internetseite oder in einer mobilen Applikation – unterscheiden.
  2. C.V. veröffentlicht und bewirbt GWK und die von den Teilnehmern eingestellten Inserate selbst und durch Dritte (insbesondere andere Plattformen), zum Beispiel durch Einbindung der Inserate oder Ausschnitte davon auf Webseiten, Software-Applikationen („Apps“), in E-Mails oder durch Print-, Funk- und Fernsehmarketingkampagnen, zum Zwecke der Bewerbung und Steigerung der Reichweite des GWK Dienstes. Zu diesem Zweck kann D.C.V. auch Dritten Zugang zu den über den GWK Dienst veröffentlichten Daten, Informationen und Inhalten zur Verfügung stellen. Der Teilnehmer erklärt sich auch damit einverstanden, dass zu diesem Zweck für die Einbindung in ausländische Webseiten, Apps und anderen, vergleichbaren Diensten Übersetzungen seiner Inserate vorgenommen werden dürfen.
  3. Im Rahmen des GKW Dienstes hat D.C.V. Zugang zu verschiedenen Informationen über Teilnehmer, einschließlich personenbezogener Daten. Hierzu gehören insbesondere solche Informationen, welche die D.C.V. Partner oder die Teilnehmer im Rahmen des GWK Dienstes eingeben und an D.C.V. übermitteln (wie z. B. Kontaktinformationen sowie Informationen zu den inserierten Fahrzeugen) sowie solche, die bei der Erbringung und Abwicklung des GWK Dienstes generiert werden (wie z. B. Bewertungen, Analysen, Kommunikation). Teilnehmer erhalten über den GWK Dienst Informationen, die für die Erbringung des GWK Dienstes erforderlich sind (insbesondere die Nachrichten und Kontaktinformationen eines interessierten Käufers). Ein darüber hinausgehender Zugang zu aggregierten Daten besteht nicht. D.C.V. gibt die Inserate einschließlich der hierin enthaltenen Informationen über Teilnehmer sowie andere Informationen aus den D.C.V. Datenbanken nur dann an Dritte weiter bzw. stellt Dritten einen Zugang zu diesen Informationen zur Verfügung, sofern das für die Erbringung des D.C.V. Dienstes erforderlich (wie z. B. zur Steigerung der Reichweite im Falle der Bewerbung) oder D.C.V. hierzu gesetzlich oder vertraglich berechtigt oder verpflichtet ist. Die Weitergabe bzw. die Zurverfügungstellung eines Zugangs hierzu kann auch mittels technischer Schnittstellen erfolgen (nähere Informationen hier). Nach Beendigung des Nutzungsvertrages werden die von dem jeweiligen Teilnehmer bereitgestellten oder durch seine Nutzung des D.C.V. Dienstes generierten Daten in dessen Nutzerkonto gelöscht. Abweichend hiervon bewahrt D.C.V. diese Informationen auch nach Vertragsende auf, soweit D.C.V. hierzu gesetzlich verpflichtet ist oder hieran ein berechtigtes Interesse hat. Über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch D.C.V. einschließlich der Übermittlung an Dritte und den Rechten des Teilnehmers als Betroffener informiert D.C.V. in der Datenschutzerklärung.
  • 3 Verantwortlichkeit für den Inhalt der Inserate
  1. Verantwortlich für den Inhalt der Inserate ist ausschließlich der Teilnehmer. Weder die Richtigkeit noch die Vollständigkeit des Inhalts der Inserate werden von D.C.V. überprüft. D.C.V. übernimmt für Richtigkeit und Vollständigkeit der Inserate keine Gewähr.
  2. C.V. schließt jede Gewährleistung und Haftung dafür aus, dass die Inserate den gesetzlichen Bestimmungen genügen.
  3. C.V. schließt insbesondere jegliche Gewährleistung und Haftung aus, die sich daraus ergeben kann, dass Kaufverträge, die auf der Grundlage der D.C.V. Inserate angebahnt oder abgeschlossen werden, nach dem Landesrecht eines berührten Staates nicht durchsetzbar sind oder in sonstiger Weise bei einer oder beiden Vertragsparteien des Kaufvertrages zu rechtlichen oder wirtschaftlichen Nachteilen führen.
  • 4 Manipulationen der Fahrzeugsuche, Scraping und Störung der Systemintegrität
  1. Teilnehmer dürfen Fahrzeuge in dem D.C.V. Dienst ausschließlich mittels der von D.C.V. angebotenen Suchmasken suchen. Nicht statthaft ist die Fahrzeugsuche unter Umgehung der Suchmasken, insbesondere durch Verwendung von nicht von D.C.V. autorisierter Suchsoftware, die auf die Datenbanken von D.C.V. zugreift. Die Inhalte des D.C.V. Dienstes dürfen weder ganz noch teilweise extrahiert, wiederverwendet, in eine andere Webseite integriert, verlinkt und/oder auf andere Weise verknüpft werden. Der Einsatz von Data Mining, Robots, Grabbing, Scraping und/oder ähnlichen Datensammel- und Extraktionsprogrammen und -techniken ist untersagt, insbesondere auch im Hinblick auf die im Händlerbereich zugänglichen Inhalte. Zuwiderhandlungen werden unter anderem unter dem Gesichtspunkt des Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zivilrechtlich verfolgt und können unter dem Gesichtspunkt des unerlaubten Eingriffs in verwandte Schutzrechte nach den §§ 108 ff. des Urhebergesetzes strafrechtliche Konsequenzen haben.
  2. Aktivitäten, die darauf gerichtet sind, den D.C.V. Dienst zu beeinträchtigen, sind untersagt. Der Teilnehmer darf keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der Infrastruktur von D.C.V. zur Folge haben können. Es ist dem Teilnehmer nicht gestattet, von D.C.V. generierte Inhalte zu blockieren, zu überschreiben oder zu modifizieren oder in sonstiger Weise störend in den D.C.V. Dienst einzugreifen.
  • 5 Freistellung

Der Teilnehmer stellt D.C.V. von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte durch sein Inserat oder wegen der sonstigen Nutzung des D.C.V. Dienstes durch den Teilnehmer gegen D.C.V. geltend machen. Der Teilnehmer übernimmt hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung durch D.C.V. einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Dies gilt nicht, wenn und soweit die Rechtsverletzung nicht von dem Teilnehmer zu vertreten ist.

  • 6 Haftungsbeschränkung
  1. C.V. haftet ist bei keinem der potentiellen oder abgeschlossenen Verträgen Partei. Allein der Inserierende ist Vertragspartner gegenüber Käufern. Allein der Inserierende ist für seine Inserate inhaltlich verantwortlich. D.C.V. haftet deshalb auch nicht für Schäden.
  2. Sollte es dennoch in irgendeiner Konstellation zu einer Haftungsbegründung kommen, gilt Folgendes: Gegenüber Unternehmern haftet D.C.V. für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit D.C.V., seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet D.C.V. für jedes schuldhafte Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen. Der Begriff der „wesentlichen Vertragspflichten“ bezeichnet solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

Gegenüber Verbrauchern haftet D.C.V. nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (wie oben unter 1. definiert), des Schuldnerverzugs oder der von D.C.V. zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung haftet D.C.V. jedoch für jedes schuldhafte Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen.

Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung von D.C.V. der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.

  1. Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von D.C.V..
  2. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gegenüber Unternehmern oder Verbrauchern gelten nicht im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.
  • 7 Urheber- und Nutzungsrechte

Alle Daten, Informationen, Firmenzeichen, Texte, Programme und Bilder der über die D.C.V. Dienste eingestellten Inserate und sonstiger Inhalte (z. B. Bewertungen und Antworten im Rahmen des Bewertungssystems) können dem Urheberrecht unterliegen. Ferner unterliegen auch die sonstigen über den D.C.V. Dienst abrufbaren Bilder dem Urheberrecht. Die Veränderung, Weiterverarbeitung und Nutzung in Medien aller Art durch Dritte ist nicht gestattet. Die Rechte des jeweiligen Urhebers und des Teilnehmers bleiben hiervon unberührt.

  • 8 Schlussbestimmungen
  1. Der Nutzungsvertrag einschließlich dieser AGB-GWK-ÖB unterliegt in Anwendung und Auslegung dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den Internationalen Warenverkauf vom 11. April 1998 ist ausgeschlossen. Für Verbraucher mit Wohnsitz in der EU finden zusätzlich die zwingenden Bestimmungen des Verbraucherschutzrechts des Mitgliedstaats Anwendung, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, sofern diese vorteilhafter für den Verbraucher sind als die Bestimmungen des deutschen Rechts.
  2. Sofern es sich bei dem Teilnehmer um einen Kaufmann, eine juristische Personen oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Jena ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag einschließlich dieser AGB-GWK-ÖB. Gleiches gilt, wenn der Teilnehmer seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
  3. Für Teilnehmer, die Verbraucher sind, besteht ein Gerichtsstand am jeweiligen Wohnsitz des Teilnehmers. Für alle aus dem Nutzungsvertrag und diesen AGB-ÖB entstehenden Streitigkeiten ist zusätzlicher Gerichtsstand für Verbraucher mit Wohnsitz in Deutschland Jena. D.C.V. darf Gerichtsverfahren gegen Verbraucher nur vor den Gerichten an deren Wohnsitz einleiten.
  4. C.V. ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbelegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG).
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB-GWK-ÖB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen dieser AGB-GWK-ÖB tritt das Gesetzesrecht. Sofern solches Gesetzesrecht im jeweiligen Fall nicht zur Verfügung steht (Regelungslücke) oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden die Parteien in Verhandlungen darüber eintreten, anstelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommt.